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Satzung

§01

Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Association des Cadres Baham d'Allemagne (ACBA)​

  2. Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.

  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§02

Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit​

  2. Er verfolgt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

  3. Die Verwirklichung des Satzungszwecks wird insbesondere durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

    1. Finanzierung und Beschaffung adäquater Hilfsgüter sowie deren Weiterleitung an bedürftige Einrichtungen;

    2. allgemeine Öffentlichkeitsarbeit;

    3. Bildungsmaßnahmen;

    4. das Sammeln von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Aktionen sowie die Weitergabe dieser Mittel im Sinne von §58 Nr. 1 AO im Sinne des Vereinszwecks;

    5. die Auswahl von transparenten und sinnvollen Projekten, die in Not leidenden Gebieten bereits bestehen oder entweder durch unmittelbare Arbeit vor Ort oder durch Hinzuziehen von Hilfspersonen (§57 Absatz 1 AO) zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung umgesetzt werden, und die Weiterleitung der in Deutschland gesammelten Spenden an diese Projekte;

    6. die Transferierung von Spenden an Organisationen und Einrichtungen, die die oben gennanten Projekte umsetzen.

  4. Im Rahmen seiner Aufgaben kann sich der Verein mit anderen gleichartigen Vereinigungen unter Wahrung seiner Selbständigkeit zusammenschließen

  5. Der Verein ist parteipolitisch neutral

  6. In einer Geschäftsordnung werden weitere detaillierte Möglichkeiten zur Verwirklichung des Vereinszwecks, festgelegt.
     

 

§03

Vereinsmittel

  1. Die zur Erreichung der Vereinsziele notwendigen finanziellen Mittel bezieht der Verein insbesondere aus:

    • Mitgliedsbeiträgen, Förderbeitragen, Spenden, einmaligen oder laufenden Zuwendungen öffentlicher und privater Körperschaften, anderen Einnahmen.

 

 

§04

Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  3. Alle Mitglieder der Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig, soweit diese Satzung keine anders lautende Regelung vorsieht.

 

 

ACBA e.V.  - Association des Cadres Baham d'Allemagne e.V. © 2023      

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